Wir haben aktuell eine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung gemäß § 77 SGB VIII und §§ 123 ff. SGB IX mit dem Landkreis Gießen als örtlichem Träger der Eingliederungshilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe und dem Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) als überörtlichem Träger der Eingliederungshilfe.

 

Bei vorhandenen Kapazitäten können wir Therapieplätze auch an Leistungsberechtigte anderer Leistungsträger vergeben.

 

Unsere aktuelle Leistungs- und Vergütungsvereinbarung können Sie per E-Mail bei uns anfordern.